Befreiung vom Unterricht

Unter bestimmten Bedingungen können Schüler vom Unterricht freigestellt werden. Ob diese erfüllt sind, sollte ggf. frühzeitig, d.h. spätestens eine Woche vor dem Ereignis, mit dem Klassenlehrer besprochen werden. Für Urlaubsfahrten darf die Schule keine Freistellung erteilen.


Bildung und Teilhabe

Wenn Sie, beziehungsweise Ihre Kinder, Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, Sozialhilfe oder Leistungen nach §2 des Asylbewerberleistungsgesetzes, Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen, dann haben Ihre Kinder auch Anspruch auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes. Dazu gehört unter anderem, dass die Kosten für mehr- oder eintägige Ausflüge und Klassenfahrten Ihrer Kinder (unter 25 Jahre) sowie ein Teil der Kosten des gemeinschaftlichen Mittagessens übernommen werden können. Wenn Sie eine Beratung oder Hilfe bei der Antragstellung wünschen, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Sekretariat auf.


Bücherei

In den Mittagspausen dürfen unsere Schüler in die Bücherei gehen und sich dort ein Buch ausleihen oder in der Pause lesen. Seit letzter Zeit dürfen aber nur noch die 5er -8er Klassen dort hin, denn die 9er und 10er nutzen es aus um ans Handy zu gehen.


Busschule

In jedem Jahr führt unsere Schule in Zusammenarbeit mit der Polizei Herford und dem Busunternehmen Stoffregen die Busschule durch. Dort lernen unsere neuen Schüler in Theorie und Praxis die Gefahren beim Einsteigen sowie während der Fahrt.


Busbegleiter

An unserer Schule wird eine Ausbildung zum Budbegleiter angeboten. Diese sollen im Bus aufpassen, dass sich alle Schüler gut benehmen, also nicht schubsen, zu laut sind oder andere im Bus belästigen.


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